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Zur Problematik der Tobin-Steuer
Im Rahmen der Diskussion um die
Globalisierung hat die Konzeption der Besteuerung von
Finanztransaktionen (Tobin-Tax) eine gewisse Bedeutung in der
öffentlichen Diskussion bekommen.
Durch
Organisationen wie ATTAC propagiert, hat diese ursprünglich aus der
bürgerlichen Volkswirtschaftslehre stammende Forderung inzwischen
auch innerhalb der Linken eine gewisse Popularität gewonnen. Das
hat dazu geführt, dass die durchaus vorhandene Doppeldeutigkeit
dieses Ansatzes nicht immer kritisch genug gesehen wird. Zunächst
muss positiv angemerkt werden, dass sich für die Tobin-Steuer
inzwischen eine kleine, aktive internationale und
internationalistische Bewegung gebildet hat. Diese hat unzweifelhaft
positive Aspekte. Das Dogma der neoliberalen Ideologie, dass es
keine Alternative zum Zustand der Dinge gäbe, wird angegriffen,
eine gerechte Weltwirtschaft und der Ausbau von Sozialleistungen
angestrebt. Überall vor Ort entstehen aktiv Gruppen.
Zunächst muss
angemerkt werden, dass die Forderung nach einer Tobin-Steuer
durchaus als eine Übergangslosung innerhalb eines revolutionären
Programms ihren Sinn haben kann. Das bedeutet aber nicht, dass eine
einzelne Forderung auch isoliert schon die Qualität hat, an
Tageskämpfen und dem Alltagsbewusstsein anknüpfend jene Kämpfe
und Bewusstseinsentwicklungsprozesse in Gang zu bringen, welche zum
revolutionären Bruch führen. Eine einzelne derartige Losung kann
sehr wohl auch integriert werden, zumal wenn sie ausdrücklich nicht
mit der Forderung nach einer revolutionären, d.h. einer
ArbeiterInnenregierung verbunden sind.
Nur den einen Kapitalismus
kritisieren?
Sehr problematisch
sind die häufigen Argumente von VerfechterInnen der Tobin-Steuer,
welche den Gegensatz zwischen einer guten oder zumindest nicht so
schlimmen Realwirtschaft und einer bösen „internationalen
Spekulationsökonomie" aufmachen. Die Tobin-Steuer soll in
diesen Gedankengängen die internationalen Finanzmärkte zugunsten
einer heimisch verankerten Nationalökonomie schwächen. Jene Ideen
haben (häufig ungewollt oder unreflektiert) eine Nähe zu rechten
bzw. antisemitischen Positionen, welche die biologisch verstandenen
Nation gegenüber einer als bedrohlich denunzierten
Internationalität schützen wollen. Für uns als revolutionäre
MarxistInnen und InternationalistInnen sind alle Formen des
Kapitalismus gleich bekämpfenswert, „nationale" oder „produktive"
Bourgeoisien gehören genauso enteignet wie die von verkürzten
KapitalismuskritikerInnen als „spekulativ", „international"
oder „parasitär" bezeichneten Bourgeoisien.
Einen Denkfehler, den
viele VerfechterInnen der Tobin-Steuer begehen, ist auch, dass die
staatliche Regulierung der Wirtschaft oder keynesianische d.h. auf
öffentliche Ausgaben basierende und der Ankurbelung einer
krisenhaften Wirtschaft dienende Maßnahmen an sich progressiv sind.
Sicher gab es keynesianische Wirtschaftsprogramme z.B. in
Skandinavien, die auch vielen Lohnabhängigen das Leben
erleichterten. Sie wurden vor dem Hintergrund einer beträchtlichen
Stärke der ArbeiterInnenklasse gegenüber dem Kapital aufgelegt.
Ein keynesianisches Programm mit einer intensiven staatlichen
Regelung wird allerdings auch in den meisten kapitalistischen
Staaten angewandt, wenn es um Aufrüstung geht. Das deutlichste
Beispiel hierfür war Nazideutschland. Und schließlich: Die
Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel durch das Kapital, die
Warenproduktion oder die Lohnarbeit als Grundelemente des
Kapitalismus werden bestehen bleiben.
Welcher Staat?
Die InvestorInnen
könnten eine Tobin-Steuer mit einer Besteuerung von beispielsweise
0,5% - 2% mühelos verschmerzen. Für den Fall, dass dieser
Prozentsatz pro Finanztransaktion tatsächlich eingeführt wird,
fragt sich, wer die Verfügungsgewalt über die anfallenden Gelder
bekommt. In einer bürgerlichen Gesellschaft wird dies der
bürgerliche Staat sein. Das wird von gemäßigten Kräften
innerhalb von ATTAC auch nicht in Frage gestellt. Der Staat wird,
als in letzter Instanz immer dem Erhalt des kapitalistischen Systems
dienende Institution, natürlich nicht ATTAC oder Basiskomitees die
Verwaltung der Einnahmen überlassen. Das Geld wird in den
Staatshaushalt einfließen und nur sehr bedingt den von ATTAC
beabsichtigten, positiven Zwecken zugute kommen. Sicherlich ist ein
Haushalt eines bürgerlichen Staates auch immer Ausdruck
gesellschaftlicher Kräfteverhältnisse, nur eben unter
kapitalistischer Hegemonie. Würde mensch die Tobin-Steuer unter
Umgehung des bürgerlichen Staates einnehmen können, so wäre
mensch schon mitten in der Revolution in einer Situation, wo die
allgemeine Enteignung des Kapitals auf der Tagesordnung stünde und
keine/r sich mit derartigen Peanuts (und der Vermittlung des
bürgerlichen Staates) mehr begnügen dürfte. Unter heutigen
Bedingungen wäre in der BRD eher zu befürchten, dass die Einnahmen
aus der Tobin-Steuer zum Beispiel auch zur Sanierung des
Rüstungshaushalts verwendet werden würden.
Fazit der ganzen
Sache: Der Stein der Weisen ist die ganze Sache nicht. Als Thema, an
welchem sich Kämpfe entzünden und als ein Bestandteil eines
Übergangsprogrammes, kann die Forderung nach der Besteuerung von
Finanztransaktionen durchaus (und pädagogisch) sinnvoll sein.
joe hill |