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 AVANTI September 2002

 

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INNEN
Har(t)zer Roller stinkt zum Himmel

1998 verspricht Schröder, bis 2002 die registrierte Zahl der Erwerbslosen auf unter 3,5 Millionen zu senken. 2002 beglückt uns Schröders Hartz-Kommission mit dem Wahlkampfversprechen, bis Ende 2005 die 2-Millionenmarke zu unterschreiten. Das Hartz-Konzept will die Erwerbslosen bekämpfen statt die Arbeitslosigkeit. Widerstand jetzt!

Fakt ist eine anhaltende Rekordarbeitslosigkeit. Offiziell über 4 Millionen, davon 1,4 Millionen im Osten. Fakt ist aber auch, dass es hier um mehr als Wahlkampfgetöse geht. Das bekannt gewordene 13-Punkte-Papier von Hartz ist der bisher radikalste Angriff auf die Erwerbslosen und die Noch-Beschäftigten. Strategisches Ziel ist eine neue Dimension der Flexibilisierung und Deregulierung des Arbeitsmarktes. Daran werden auch mögliche taktisch bedingte Änderungen in den kommenden Wochen nichts grundsätzlich ändern.

Generalangriff

Neu sind die meisten, ganz im Geiste und Jargon der neoliberalen Ideologie verfassten Vorschläge nicht. Neu ist nur ihre umfassende Vermischung zu einem Gemenge. Neu ist auch, dass ein SPD-Kanzler glaubt, die Wahlen zu gewinnen, indem er einen derartigen Plan für den Generalangriff gegen Erwerbslose und Nocharbeitende aus dem Zylinder zaubern lässt.

Zweierlei ist sicher: Erstens stellt sich die Hartz-Kommission natürlich nicht die Frage nach den Ursachen und den Verantwortlichen für die Millionenarbeitslosigkeit – nämlich der Arbeitsplatzvernichtung durch den Kapitalismus und dessen hochbezahlte VertreterInnen in Staat und Wirtschaft. Zweitens wird dieses Programm auch nach den Bundestagswahlen in der einen oder anderen Form dankbar aufgegriffen werden. Nicht zuletzt deshalb, weil die von der Europäischen Union formulierte Strategie zur „Reform des Arbeitsmarktes" auch in der Bundesrepublik umgesetzt werden soll.

Leiharbeit

Mit als „Personalservice-Agenturen" (PSA) bezeichneten Arbeitskräfteverleihern sollen Erwerbslose angeblich schneller vermittelt werden. Die EntleiherInnen sollen dadurch kein „Unternehmerrisiko" tragen müssen (zum Beispiel „Neutralisierung" des Kündigungsschutzes). Angeblich sollen die PSA-Leihkräfte tariflich entlohnt werden. Tarifverträge für einen derartigen Bereich gibt es natürlich bisher keine. Wer eine solche Tätigkeit nach drei Monaten Erwerbslosigkeit ablehnt, der/die erhält nur noch ein verringertes Arbeitslosengeld auf dem Niveau der bisherigen Arbeitslosenhilfe. Bevorzugt sollen Familienväter und Alleinerziehende vermittelt werde.

Die unterschiedliche Vermittlung verschiedener Erwerbslosenkategorien ist ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und orientiert sich zudem an patriarchalischen Vorstellungen. Die staatlich organisierte ZwangsleiharbeiterInnenschaft nach drei Monaten Erwerbslosigkeit ist ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit und ein Bruch des Verbots der Zwangsarbeit. Der eingeschränkte Zugriff auf Daten von Erwerbslosen durch Leiharbeitsfirmen ist ein Bruch des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz).

Die verbale Bekundung der Notwendigkeit von tarifvertraglichen Regelungen für dieses Millionenheer von Hartz’schen ZwangsleiharbeiterInnen ist wertlos und irreführend. Leiharbeit schafft keine zusätzlichen Arbeitsplätze, sondern fördert den Vormarsch ungeschützter Arbeitsverhältnisse zu Lasten regulärer Arbeitsplätze noch mehr. Tarif- und Gesetzesbruch nehmen dann schnell weiter zu wie Lohndumping, Ausdehnung von – unbezahlten – Arbeitszeiten, Aushebelung von Mitbestimmungsrechten, von Kündigungs- und Arbeitsschutz.

Scheinselbständigkeit

Unter dem Vorwand der Bekämpfung der Schwarzarbeit sollen sogenannte Ich-AGs und Familien-AGs gefördert werden. Angeblich soll Schwarzarbeit in „legale" Arbeit umgewandelt werden. Sämtliche daraus erzielten Einnahmen sollen mit einer Pauschalsteuer von 10 % belegt werden. BezieherInnen von Arbeitslosengeld sollen einen Teil ihrer „Stütze" behalten dürfen.

Derartige Maßnahmen bauen die Schwarzarbeit keineswegs ab, da die meisten SchwarzarbeiterInnen nicht erwerbslos gemeldet sind. Schwarzarbeit ist für die in der „Schattenwirtschaft" Tätigen und ihre Auftraggeber lukrativer als eine offen gemeldete und besteuerte „legale" Arbeit in einer „Ich-" oder „Familien-AG". Ferner würde diese Strategie einen weiteren Anreiz schaffen, reguläre steuer- und sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten zurückzudrängen und den Sektor „billiger Arbeit" weiter auszudehnen.

Zumutungen

Unter dem zynischen Motto „Fördern und Fordern" sollen die Zumutbarkeitsregelungen weiter verschärft werden. Die Beweislast wird grundsätzlich zu Ungunsten der Erwerbslosen umgedreht. Der/die Arbeitslose soll nachweisen, dass eine abgelehnte Stelle unzumutbar ist. Vermittlung in untertarifliche Arbeit soll möglich werden. Die berufliche Qualifikation und Erfahrung, die Bindung an einen Wohnort sollen in Zukunft keine Rolle mehr spielen. Diese Grausamkeiten flankieren das Modell einer bundesweiten Zwangsleiharbeit und sollen es erst funktional machen.

Die Opfer der systembedingten Erwerbslosigkeit sollen für ihre Situation letztendlich selbst verantwortlich gemacht und für ihre Notlage zusätzlich bestraft werden. Im Prinzip soll jede und jeder gezwungen werden können, praktisch jeden Job überall anzunehmen.

Kürzungen

In den ersten sechs Monaten sollen Erwerbslose eine monatliche Pauschalsumme erhalten, die in drei verschiedene „Leistungsklassen" unterteilt werden soll. Zwischen dem 6. und 12. Monat der Erwerbslosigkeit soll Arbeitslosengeld wie bisher bezahlt werden. Zwischen dem 12. und 24 Monat soll lediglich ein reduziertes Arbeitslosengeld zustehen, welches der derzeitigen Arbeitslosenhilfe entspricht. Nach 24 Monaten soll auch dieser reduzierte Anspruch entfallen. Die Arbeitslosenhilfe soll mit der Sozialhilfe zusammengelegt und auf deren Niveau verringert werden. Damit würde die Koppelung der Höhe der Arbeitslosenhilfe an das bisherige Erwerbseinkommen gekappt. Für ältere Erwerbslose soll ab dem 55. und bis zum 60. Lebensjahr lediglich noch ein Anspruch auf dieses reduzierte „Arbeitslosengeld" bestehen. In dem am 16.08. vorgestellten Bericht der „Hartz-Kommission" sind vor allem die geplanten Kürzungen modifiziert. Die bisherigen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung sollen durch „Arbeitslosengeld I", „Arbeitslosengeld II" und „Sozialgeld" ersetzt werden. Eine jährliche Anhebung dieser Zahlungen soll in Zukunft entfallen und „weitere Möglichkeiten der Vereinfachung... zügig" umgesetzt werden. Das heißt: Die ursprünglich vorgesehenen pauschalen Kürzungen sollen vorläufig durch individuelle Kürzungen ersetzt werden.

Jede Reduzierung der Erwerbslosenunterstützung (Höhe und Bezugsdauer) und die Barabgeltung von Ansprüchen aus der Arbeitslosenversicherung ist abzulehnen. Die Spirale der Armut würde dadurch noch mehr beschleunigt und der Zwang zur Arbeit im Alter, zum Beispiel in Form einer „Ich-" oder „Familien-AG", verstärkt werden.

Privatisierung

Der Hartz’sche „Zweistufenplan für kunden- und wettbewerbsorientierte Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" stellt die staatliche Arbeitslosenvermittlung und Arbeitslosenversicherung zur Disposition. Mit der Ernennung des früheren Mainzer Sozialministers Gerster (SPD) zum neuen Chef der Bundesanstalt für Arbeit (mit massiv erhöhten Bezügen), der Einführung von „Vermittlungsgutscheinen" und der verstärkten Beteiligung von privaten Arbeitsvermittlern ist der erste Teil dieses Vorhabens umgesetzt.

Die zweite Stufe soll mit den bereits skizzierten Elementen erreicht werden. Anstelle von Menschen mit Rechtsansprüchen aus einer staatlich garantierten und organisierten Arbeitslosenversicherung sollen jetzt diese als „Kunden" ausgelagerter beziehungsweise privatisierter Leiharbeitsfirmen zum Ausbau des Bereichs ungeschützter Jobs gezwungen werden. Frei nach der Gleichung: weniger Rechte plus mehr Zwang plus weniger Geld ist gleich mehr „Arbeitswilligkeit". Zudem steht der öffentlich-rechtlichen Bundesanstalt für Arbeit unter ihrem neuen „Vorstandsvorsitzenden" Gerster die „Modernisierung" nach dem Mager-Modell privater Unternehmen bevor („Lean Management", „Out-sourcing"...).

Widerstand

Der Hartz-Kommission geht es um eine massive Ausweitung ungeschützter Beschäftigungsverhältnisse und des Niedriglohnsektors. Die weitere Entrechtung der Erwerbslosen soll Hand in Hand mit der beschleunigten Aushöhlung der Flächentarifverträge einhergehen. Der Bruch im staatlichen Sozialversicherungssystem soll nun auch bei der Arbeitslosenversicherung durchgeführt werden.

Dennoch bereiten VertreterInnen des Gewerkschaftsapparats in der Hartz-Kommission diesen sozialen Großangriff mit vor. Die Logik des „Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit" zeigt erneut ihre verheerenden Folgen für Erwerbslose und Noch-Beschäftigte. Sogenannte Spitzen-Gewerkschafter wie Sommer, Bsirske oder Zwickel sind trotz einzelner Vorbehalte voll des Lobes für die Hartz-Pläne. Offensichtlich glauben diese Herren, der Regierung Schröder, dem „kleineren Übel", nicht die vermeintlich letzten Wahlchancen vermasseln zu dürfen.

Kapitalvertreter warnen bereits vor einer „Verwässerung" des Hartz-Konzeptes. Die Parlamentsparteien mit Ausnahme der PDS sehen darin trotz allem Wahlkampf-Getöse eine gemeinsame politische Plattform für die kommenden Attacken auf Erwerbslose und Noch-Beschäftigte.

Alle, die die Interessen der arbeitenden Klasse als ihre eigenen ansehen, können das Hartz-Konzept nur rundweg ablehnen. Es gilt jetzt, den breitestmöglichen Protest und Widerstand innerhalb und außerhalb der Betriebe und Gewerkschaften gegen den Har(t)zer Roller zu organisieren.

Heinrich Neuhaus

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