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AVANTI September 2000

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NPD-Verbot - Ein Schritt vorwärts?

Ver.di in klein? Repressionen in Sri Lanka
Zur Rentenpolitik der SPD Gemeinsam gegen den Faschismus Thesen zur SVP in der Schweiz
Generation Rentenunsicherheit Alltäglicher Rechtsextremismus Kongress der LCR
Zur "Steuerreform 2000" Naziaufmärsche in Hamburg Khatami in der BRD
Streiks und Linksregierungen Ludwigshafen: Brandanschlag Weltmarsch der Frauen
60. Todestag Leo Trotzki

 

“Wir seifen ein, wir schlagen Schaum”

diese auf die SPD der Weimarer Republik gemünzte Textstelle gilt ohne Abstriche auch für die aktuelle Rentenpolitik der rot-grünen Bundesregierung. Diese Politik wird der Öffentlichkeit derzeit nämlich in einer zynischen Mischung aus Lügen, Halbwahrheiten, Rosstäuschertricks, Etikettenschwindel und Rechenakrobatik als quasi naturgesetzlich unausweichlich und gleichzeitig zukunftsichernd für RentnerInnen und BeitragszahlerInnen verkauft. 

Ausgangspunkt des gesamten politischen Manövers ist die unsägliche Diskussion über die angeblich zu hohen “Lohnnebenkosten”. Schon der Begriff Lohn”neben”kosten ist vorsätzlich irreführend, denn in Wirklichkeit geht es um den Teil der Lohnkosten, der von den Unternehmern direkt an die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegekassen bezahlt wird. Aber vollkommen verstrickt in ihren “Standort Deutschland”-Fetischismus haben die Gewerkschaftsvertreter selbst das kleine Einmaleins der Politökonomie "vergessen" und im “Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit” als eines der ersten Resultate die Senkung genau dieser Unternehmerkosten verabredet. Jetzt gilt es Teilvollzug zu melden. 

Erinnern wir uns: Noch im März 2000 legte Riesters Arbeitsministerium Berechnungen vor, wonach zur Beibehaltung des Nettorentenniveaus von 68,5% (ab 2002 wegen der beiden Jahre, in denen nur die Inflationsrate bei den Rentenerhöhungen berücksichtigt wird) im Jahr 2030 ein Beitragssatz von 23,9% erforderlich wäre. Arbeitnehmer und Unternehmer hätten dann zu gleichen Teilen jeweils 12% zu zahlen. Nach Ansicht von Unternehmern und Regierung offensichtlich zu viel Belastung für das Kapital. Entlastung muss her. Aber wie begründen?

Da hilft zum einen die Drohung mit einem zukünftigen RentnerInnenberg. 1995 kamen nämlich auf 100 Erwerbstätige 31 RentnerInnen, im Jahr 2030 sollen es voraussichtlich 91 sein. Auf den ersten Blick ein besorgniserregendes Verhältnis, aber nur auf den ersten. Dieses Modell ist nämlich relativ statisch. Es berücksichtigt nicht die Zuwanderung nach Deutschland, die wachsende Erwerbsquote der Frauen und eine mögliche Absenkung der Arbeitslosigkeit; die steigende Arbeitsproduktivität – eins der “süßen Geheimnisse” des Kapitalismus - lässt es völlig außer Acht.

Weiter hilft zum anderen die politische Vorgabe, bis 2020 dürfe der Rentenbeitragssatz nicht über 20% liegen, bis 2030 nicht über 22%. Warum eigentlich nicht? Die Antwort ist so simpel wie aus rot-grüner Sicht einleuchtend: die Belastung der Kapitalisten soll bei 11% dauerhaft gedeckelt werden. Droht der Beitragssatz diese Grenzen zu übersteigen werden die Leistungen weiter gekürzt. Und Kürzungen und Mehrbelastungen für die ArbeitnehmerInnen gibt es bereits im aktuellen Programm zuhauf.

Ab 2001, also bereits ab nächstem Jahr, sollen alle ArbeitnehmerInnen neben den Renteversicherungsbeiträgen einen alleine von ihnen zu finanzierenden Privatvorsorgebeitrag von 0,5% ihres Bruttoentgelts aufbringen. Dieser Satz steigt dann jährlich um 0,5%-Punkte auf 4% im Jahr 2008. Die von Riester schon mal angekündigte Zwangsversicherung wurde wegen massiven Drucks in der Öffentlichkeit ad acta gelegt und kommt jetzt quasi durch die Hintertür wieder. Ab 2002 folgen nämlich bei Rentenanpassungen die Renten nicht mehr den Nettolöhnen ( = Bruttolöhne minus Steuer und Sozialversicherungsbeitrag), da die neue Rentenanpassungsformel Änderungen bei der Lohn- und Einkommensteuer oder bei den Sozialversicherungsbeiträgen (Ausnahme: Rentenversicherungsbeiträge) nicht mehr an die Rentner weitergibt. Dazu mindert der ab dem Jahr 2001 eingeführte (fiktive) Privatvorsorgebeitrag die Rentenanpassung nochmals, da er rechnerisch wie eine Erhöhung des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung behandelt wird. Das führt zu einer drastischen Reduzierung des Niveaus der Bestandsrenten und vor allem der künftigen Neurenten. Hieraus entsteht der de facto-Zwang wenigsten einen Teil der Reduzierungen durch Privatvorsorge auszugleichen. Schon jetzt steht allerdings fest, dass viele Beschäftigte, insbesondere Frauen diese zusätzliche Belastung aus eigener Tasche, nicht werden aufbringen können.

Um bei der Deckelung des Beitrags wirklich sicher zu gehen, wird ab dem Jahr 2011 jede neu zugehende Rente um einen sog. Ausgleichsfaktor von 0,3%-Prozentpunkte je Jahr gekürzt, so dass die Kürzungen bis zum Jahr 2030 auf insgesamt 6% ansteigen werden. Angeblich sollen so die Kosten der steigenden Lebenserwartung an die Neurentner weiter gegeben werden. Bei der Blüm-Reform hieß das noch “demographischer” Faktor und war nach Meinung der SPD “unanständig”.

Insgesamt wird es so zu drastischen Einbrüchen beim Nettorentenniveau, dem Verhältnis zwischen der Nettostandardrente nach 45 Beitragsjahren (wer erreicht die eigentlich heute noch?) mit Durchschnittsverdienst zum durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt der aktiv Beschäftigten kommen. Es soll nach Berechnungen des Riester-Ministeriums von heute 70% auf rd. 62 % im Jahr 2030 und auf 54% im Jahr 2050 sinken. Und das ist ein Beispiel der Roßtäuschertricks, mit denen gearbeitet wird. Denn auf diese Prozentzahlen kommt das Ministerium nur, weil es die 4% Privatvorsorgebeitrag wie einen Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung einfach vom durchschnittlichen Nettoentgelt abzieht. Richtig gerechnet wird das Rentenniveau 2030 nur noch 58% und 2050 50% betragen. Übrig bleibt dann eine gesetzliche Rente in der Nähe des Sozialhilfeniveaus.

Die ganze Operation steht im übrigen in guter Tradition:
- Seit April 1998 erhält die Rentenversicherung einen zusätzlichen Bundeszuschuss zur pauschalen Abgeltung nicht beitragsgedeckter Leistungen. Damit wurde der Beitragssatz bei 20,3% gehalten. Finanziert wurde der Zuschuss über die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 15% auf 16%. JedEr weiß, dass diese Steuer vor allem von den Lohnabhängigen aufgebracht wird. 

- Seit Juni 1999 werden vom Bund direkte Beiträge für Kindererziehungszeiten geleistet. Der Beitragssatz konnte ab April 1999 auf 19,5% gesenkt werden. Finanziert wurde dies aus der 1. Stufe der Ökosteuer.

- Seit Januar 2000 zahlt der Bund einen Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss. Der Beitragssatz wurde auf 19,3% reduziert. Die Finanzierung erfolgt aus den weiteren Stufen der Ökosteuer.

So haben über die Erhöhung der allgemeinen Verbrauchssteuern die abhängig Beschäftigten und RentnerInnen schon heute die Entlastung der Unternehmer um 1,1 Prozentpunkte finanziert. 

Unter dem Strich sollen Arbeiter und Angestellte also für eine gesetzliche Rente in der Nähe des Sozialhilfeniveaus und eine insgesamt schlechtere Altersversorgung als heute im Jahr 2030 statt 12% Beitrag 15% bezahlen, die Kapitaleigner allerdings nur noch 11%. Eine weitere Umverteilung von unten nach oben wäre vollzogen.
Für diesen rentenpolitische Konterreform wird ein weiteres Stück der paritätisch finanzierten Sozialversicherung geschleift und gleichzeitig die Marschrichtung für weitere Angriffe vorgegeben. “Warum gibt es überhaupt noch eine Beteilung der Unternehmer an der Daseinsvorsorge der ArbeitnehmerInnen?” diese Frage stellt nicht nur ein Herr Henkel, diese Frage wird doch längst im Beraterkreis um Schröder diskutiert. Es ist schon ein Treppenwitz der Geschichte, dass ausgerechnet die Partei, deren “gefährlichen Umtrieben” Bismarck unter anderem seinerzeit die paritätisch finanzierte Sozialversicherung entgegensetzte, heute als Totengräber eben jener Parität auftritt.

Wie dagegen kämpfen?

Zunächst gilt es, auf der betrieblichen Ebene die Sauereien dieser Regierung anzuprangern. Was hier auf uns zukommt, ist so gewichtig, dass als erster Schritt außerordentliche Betriebsversammlungen durchgeführt werden sollten (§ 43,1 BetrVG). Hier sollten klar die Verantwortlichen für diese Umverteilungspolitik benannt werden, also die Kapitalverbände. Die richtige Anwort liegt folglich in einer Mobilisierung der Belegschaften für einen betrieblichen Ausgleich dieser erneuten Umverteilungspolitik, sprich eine Einführung oder Anhebung der Betriebsrenten. Wenn hier genügend Druck in den Betrieben erzeugt wird (angefangen von massenhaften "Besuchen der Betriebsratssprechstunden" bis zu offen erklärten Streiks), werden sich die Herren Verbandsvertreter ganz schnell an die Regierung wenden und sie zur Rücknahme der Konterreform veranlassen. Und genau dies muss auch unser Ziel sein,  denn es gilt auch diejenigen zu schützen, die heute nicht beschäftigt sind und von einer Erhöhung (oder Einführung) einer Betriebsrente nichts hätten.

Neben den betrieblichen Aktivitäten muss für die Durchsetzung dieses Ziels auch der Gewerkschaftsführung Dampf gemacht werden, um sie von ihrem Schonkurs gegenüber der Regierung abzubringen und statt dessen die Möglichkeit der gewerkschaftlichen Organisation einzusetzen, mit dem Ziel eine breite gesellschaftliche Mobilisierung in Gang zu setzen bzw. zu fördern, so dass die Menschen "auf der Straße" und durch ständige Unruhe den Herrschenden (nicht nur in Berlin) Feuer unterm Arsch machen können.

In diesem Bemühen spielt die gewerkschaftliche Linke keine unwichtige Rolle, bzw. könnte und müsste sie spielen. Wenn sie sich aber nicht mal in dieser Frage entschlossen und geschlossen bewegt, ist es sehr zweifelhaft, ob die Gewerkschaftsvorstände sich veranlasst sehen, ihren sozialdemokratischen Stützungskurs zu verlassen. 

Konrad Reich

 

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