Standen und stehen doch ca. 15% der Vorstandsmitglieder der
NPD auf Gehalts- und Zuträgerlisten des Verfassungsschutzes oder der Polizei.
Darunter sind auch Personen, deren Aussagen eine wichtige Rolle in der
Begründung des Verbotsantrages spielten. Dies kann so interpretiert werden,
dass der Verfassungsschutz die Beweise der Anklage selbst fabriziert hat. Das
ist nicht sehr wahrscheinlich, da die betreffenden Personen ja nicht Wölfe
unter Schafen waren und teilweise schon seit über 20 Jahren ihre
faschistischen, rassistischen und antisemitischen Ansätze offen vertreten
haben.
Erstaunliche Verflechtungen
Verflechtungen zwischen Geheimdiensten und faschistischen
Organisationen sind nichts Neues. Dabei kommen erstaunliche Dinge ans Licht.
So finanzierte vor einigen Jahren in Thüringen ein örtlicher Nazihäuptling
seine politische Hetze gegen Linke mit Geldern für Spitzeldienste. In einem
Fall der 70er Jahre wandte sich ein Verfassungsschutzagent entnervt an die
Öffentlichkeit, weil sich seine Vorgesetzten überhaupt nicht über seine
Erkenntnisse über terroristische Faschostrukturen samt mehrerer anderer
Spitzel interessiert zeigten.
Wir glauben nicht an Verschwörungstheorien und wissen, dass
Vergleiche mit anderen europäischen Ländern hinken. Trotzdem lohnt es sich in
diesem Fall das Beispiel Italien anzusprechen. Dort versuchten in den 60er und
70er Jahren Geheimdienste und faschistische Gruppen gemeinsam u.a. durch
Bombenanschläge wie in Mailand 1969 mit 14 Toten und auf den Bahnhof in
Bologna 1980 mit 80 Toten die Stimmung im Land aufzuputschen. Die von der
Rechten als zu nachgiebig gegenüber der Linken angesehenen Regierungsparteien
sollten als unfähig dargestellt werden, gegen den Terror vorzugehen. Ziel
dieses als "Strategie der Spannung" bezeichneten Vorgehens war die Schaffung
eines starken Staates, die Verhängung des Ausnahmezustandes und die
Zerschlagung der radikalen Linken. Auch Putschversuche 1964 und 1970 gehören
in diesen Zusammenhang. Daher ist es durchaus nicht unwahrscheinlich, dass die
Verbindungen zwischen NPD und anderen Faschos einerseits und dem
Verfassungsschutz andererseits auch für Zeiten erhöhter gesellschaftlicher
Auseinandersetzungen aufrecht erhalten werden.
Gesellschaftliche Bedingungen
Ein Verbot würde zwar die NPD auflösen, jedoch nicht die
gesellschaftlichen Bedingungen für deren Bestehen beseitigen. Auch gelang es
den Nazis nach bisherigen Verboten immer wieder schnell, sich zu
reorganisieren. Dafür hatte die NPD schon Parteiimmobilien und -gelder auf
Einzelpersonen umschreiben lassen. Schwerer wiegt, dass der bürgerliche Staat
und die herrschende Klasse in aller Regel überhaupt kein Interesse haben,
konsequent gegen Nazis vorzugehen. Schließlich wird der Faschismus ja hin und
wieder zur Aufrechterhaltung der kapitalistischen Ordnung benötigt. Mensch
würde den Bock zum Gärtner zu machen, wenn eine Institution, welche mit den
Nazis verbunden ist, mit deren Auflösung betraut würde. Wir setzen dagegen auf
die von Staat, Kapital und bürgerlichen Parteien unabhängige
Selbstorganisation und Gegenwehr von AntifaschistInnen. Diese wird vom Staat,
seiner Polizei und Geheimdiensten bestimmt nicht gefördert und finanziert,
sondern härter bekämpft werden als jetzt die NPD.