Am 14. März kündigte Schröder im Bundestag die Lockerung
des Kündigungsschutzes an. Bisher hat sich Clement noch nicht auf einen
genauen Wortlaut seiner geplanten Gesetzesänderung festgelegt. Bisher gilt der
Kündigungsschutz für alle Betriebe mit mehr als 5 Beschäftigten. Das soll
geändert werden.
Weniger Kündigungsschutz = mehr Einstellungen?
Schon während der Kohlregierungszeit waren nach einer
ähnlichen Gesetzesänderung deswegen die Arbeitslosenzahlen gestiegen. Allein
bis 1998 sind nach Erhebungen des WSI ca. 150 000 Stellen in
Kleinbetrieben abgebaut worden. Wer aus wirtschaftlichen Gründen jemanden
entlassen will, kann dies leider tun und bekommt auch noch vor jedem Gericht
Recht. Auch dem Kleinkapital geht es um Einschüchterung, Disziplinierung, um
Heuern und Feuern nach Belieben und ohne "Sozialauswahl".
Abschaffung der Sozialauswahl
Der zweite Kernpunkt des Schröder-Clement-Plans ist die
weitgehende Abschaffung der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen
d.h. der Auswahlkriterien Familienstand, Betriebszugehörigkeit und Alter. Dies
könnte verheerende Konsequenzen haben. Fällt die Sozialauswahl weg, dann
würden gerade Ältere, Mütter und Väter, Alleinerziehende oder
Leistungsgeminderte verstärkt aussortiert. Auch insgesamt werden die
Entlassungszahlen steigen. Denn bisher hat die Pflicht zur Sozialauswahl die
KapitalistInnen wenigstens hin und wieder von Entlassungen abgehalten, weil
sie sonst die hätten entlassen müssen, die sie behalten wollten.
Dreifacher Effekt
Die Änderung des sogenannten Kündigungsschutzes wirkt auf
mehreren Ebenen:
1. Das Heuern und Feuern wird gefördert. Auch kleinere
Auftragsrückgänge führen schneller zu Personalabbau.
2. Viele Lohnabhängige sehen sich als jederzeit kündbar.
Das treibt die Arbeitshetze und Auspowerung der Beschäftigten in die Höhe.
3. Gefördert wird die Tendenz zur Betriebsaufspaltung.
Einzelne Abteilungen werden „ausgegründet" und zu selbstständigen Betrieben.
Dann können die Beschäftigten leichter unter Druck gesetzt werden. Mit
Betriebsobleuten statt Betriebsräten werden sich die Arbeitsbedingungen von
Millionen von Lohnabhängigen verschlechtern.
Schwierige Mobilisierung
Nach den Regierungsplänen werden die Zahlungen aus einem
Sozialplan magerer ausfallen. In Zukunft spielt weniger die Kampfkraft der
Belegschaft und die Entschlossenheit des Betriebsrats eine Rolle als die
vorgegebenen Abfindungstabellen. Dies wird den Kampf gegen Entlassungen z. B.
mit Betriebsbesetzungen, breite Mobilisierungen in der Region und in der
Gewerkschaft erschweren. Wenn es noch nicht mal zu einer Auseinandersetzung
zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat kommt, dann wird es noch schwerer
"aus dem Stand heraus" zu Aktionen überzugehen, die nicht im
Betriebsverfassungsgesetz "vorgesehen" sind.
Mit anderen Worten: Jede Vereinfachung und jede
Verbilligung von Kündigungen senkt die Schwelle für betriebsbedingte
Kündigungen und "mindert den wirtschaftlichen Anreiz zur Arbeitsplatzsicherung
durch Kurzarbeit, Versetzung, Umschulung oder Weiterqualifikation".
Unter dem Strich wird es also zu einer deutlichen Zunahme
von Arbeitslosen führen. Verstärkt wird diese Tendenz noch durch weitere
Regierungsvorhaben: Wenn die Zahlung des Arbeitslosengeldes verkürzt wird und
wenn das Arbeitslosengeld II (bisher die Arbeitslosenhilfe) auf 10 Prozent
über dem Sozialhilfesatz gekappt wird, wird es nochmals zu bedeutenden
Einbrüchen bei der Massenkaufkraft kommen. Eine wachsende Kluft zwischen
Angebot und kaufkräftiger Nachfrage wird natürlich weitere Arbeitskräfte für
das Kapital „überflüssig" machen und somit auch von dieser Seite her dazu
beitragen, dass sich die Spirale weiter nach unten dreht.