Bei der Genitalverstümmelung werden die äußeren weiblichen
Genitalien teilweise bzw. vollständig entfernt. Manchmal wird die Wunde
zusätzlich auf eine winzige Öffnung vernäht. Das Alter, in dem die weibliche
Genitalverstümmelung durchgeführt wird, liegt zwischen 4-8 Jahren. Sie wird
sogar in der Hochzeitsnacht, während der Schwangerschaft oder nach der Geburt
praktiziert.
Genitalverstümmelung im Altertum...
Die Ursprünge der weiblichen Genitalverstümmelung liegen im
Dunkeln. Wahrscheinlich löste die Beschneidung die Praxis von Menschenopfern
ab. Später wurde sie im Zusammenhang mit Jungfräulichkeit und Keuschheit
betrie-ben. Die frühsten Quellen aus der Zeit um 2340-2180 v.u.Z. weisen auf
Ägypten und den heutigen Nahen Osten als wahrscheinliches Ursprungsgebiet. Von
dort aus verbreitete sich die weibliche Beschneidung zu arabischen Stämmen und
in den östlichen Sudan. Im alten Ägypten war die Klitorisbeschneidung
vorwiegend auf Frauen und Mädchen besonders reicher Familien beschränkt. Im
römischen Reich wurden Sklavenmädchen durch „Infibulation"
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verstümmelt. Damit sollte eine für die Arbeit hinderliche Schwangerschaft
unterbunden und ein besserer Preis auf dem Sklavenmarkt erzielt werden. Beide
Methoden dienten der Kontrolle der weiblichen Sexualität durch die Männer.
...und im „aufgeklärten" Europa
Im 19. Jahrhundert wurde in Europa das Zusammenklammern der
Scheide von Ärzten als medizinische Behandlung durchgeführt. Als angebliches
Mittel gegen „besonders Frauen betreffende Beschwerden" wie Hysterie und
Selbstbe-friedigung, war die Genitalverstümmelung auf Frauen der Aristokratie
und des Geldadels beschränkt. Das zunehmende Bewusstsein der Frauen über ihren
Körper und ihre Sexualität wie die medizinischen Beweise für die körperlichen
und seelischen Schäden durch die Verstümmelung, ließen diese Praktiken
allmählich absterben.
Die Amputation der Klitoris wurde in der Mitte des 19.
Jahrhunderts von England nach Amerika eingeführt. In den Vereinigten Staaten
führten Ärzte bis 1880 nicht nur Klitorisbeschneidungen durch, sondern
entfernten häufig auch die Eierstöcke. Bis etwa 1905 wurden Frauen die
Schamlippen zugenäht, „um Selbstbefriedigung zu verhindern". In
psychiatrischen Krankenhäusern wurde bis 1935 von Ärzten die Klitoris
entfernt, um sog. „lesbische Praktiken", die angeblich zu Epilepsie, Hysterie,
Melancholie und Kleptomanie führten, zu behandeln. Noch im letzten Jahrhundert
glaubten einige Ärzte und Psychologen wie Sigmund Freud, dass die Klitoris
einen gefährlichen Teil der weiblichen Anatomie darstelle. Er ging davon aus,
dass die Beschneidung der Klitoris eine notwendige Bedingung für die
Entwicklung der Weiblichkeit sei.
Instrument des Patriarchats
Vielen Vorurteilen zum Trotz wird die weibliche
Genitalverstümmelung nicht allein in islamischen Ländern, sondern in allen
Religionen einschließlich christlichen angewandt. Die Römisch-Katholische
Kirche hat sie nie offiziell verurteilt. In Saudi-Arabien, Irak, Iran, Libyen
und Marokko wird sie nicht praktiziert.
Die weibliche Genitalverstümmelung hat ihre Wurzeln in der
Diskriminierung der Frauen. Sie ist ein Mittel, Mädchen in vorgeschriebene
Rollen innerhalb der Familie und damit der patriarchalen Gesellschaft zu
pressen. Sie ist Ausdruck der wirtschaftlichen und sozialen Unterdrückung der
Frauen durch patriarchale Strukturen und der vorherrschenden männlichen
Definition sexueller Erziehung. Männer wollen durch Genitalverstümmelung die
Fruchtbarkeit von Frauen kontrollieren und sie „ruhiger" und „fügsamer"
machen. Die weibliche Genitalverstümmelung ist eng verbunden mit der
politischen, sozialen und wirtschaftlichen Diskriminierung von Frauen, aber
nicht notwendig mit dem kapitalistischen System. Sie ist auch ein Beleg dafür,
dass das Patriarchat älter als der Kapitalismus ist.
Lebenslange Schädigung
Die Verstümmelung führt bei den betroffenen Mädchen und
Frauen zu irreparablen Schäden an Körper und Psyche, unter denen die meisten
ein Leben lang leiden. Weibliche Genitalverstümmelung wird meist ohne
Betäubung von Laien wie älteren Frauen, traditionellen Hebammen, Heilerinnen,
Barbierinnen und Geburtshelferinnen, aber auch von ÄrztInnen durchgeführt. Es
ist ein Ritual, das zur Kontrolle der Frau dient, aber es sind meist Frauen,
die es durchführen und aufrechterhalten. Frauen, die sich oder ihre Töchter
der Verstümmelung entziehen wollen, müssen mit massiver Diskriminierung bis
hin zur Entziehung der Existenzgrundlage rechnen.
Nach Schätzungen stirbt jedes vierte verstümmelte Mädchen
sofort an den Folgen, vor allem bei der Infibulation. Betroffene Frauen
berichten immer wieder von ihren Erlebnissen bei der Verstümmelung. Der
Eingriff erfolgt meistens ohne Betäubungsmittel und ist allein schon ein
traumatisches Erlebnis. Aber das Verbot, Schmerzen laut zu äußern, verstärkt
das Trauma. Die Frauen sind völlig auf sich selbst gestellt und müssen das
Geschehene alleine verarbeiten. Körperliche und psychische Belastung können so
groß sein, dass die Betroffenen das gesamte Ereignis nicht nur verdrängen,
sondern abspalten. Hier ergeben sich Parallelen zu Vergewaltigungs- und
Folteropfern, die ähnlich traumatisiert wurden.
In der BRD
Seit 1993 ist weibliche Genitalverstümmelung international
als Gewalt gegen Frauen und als Menschenrechtsverletzung geächtet. In
industrialisierten Ländern kommt sie hauptsächlich bei EinwandererInnen aus
einigen arabischen und afrikanischen Ländern vor, in denen sie bis heute
praktiziert wird. Bekannt wurden Fälle in Schweden, Großbritannien und den
USA. Über ihre Häufigkeit in Industrieländern gibt es nur Schätzungen.
In Deutschland ist die Genitalverstümmelung von Mädchen und
Frauen nach § 223 ff. des Strafgesetzbuches strafbar. Die Beteiligung an der
Verstümmelung weiblicher Genitalien kann als Körperverletzung geahndet werden.
Nach Erkenntnissen von Terre des Femmes leben allein in Deutschland
etwa 21 000 von weiblicher Genitalverstümmelung betroffene Frauen und etwa 5
500 Mädchen. Hinzu kommen etwa 7 400 in Deutschland lebende Mädchen
afrikanischer EinwandererInnen, die potentiell gefährdet sind, in ihren
Herkunftsländern sexuell verstümmelt zu werden. In vielen Fällen werden die
Mädchen zum Zweck einer Verstümmelung in den Ferien in ihre Heimatländer
gebracht (UNICEF 1997).
Seit Jahren erhalten verschiedene Organisationen immer
wieder Hinweise auf Fälle von Genitalverstümmelung. Bisher ist es in
Deutschland noch zu keinem Strafverfahren gekommen. Doch gibt es hierzulande
Ärzte, die den Eingriff an Mädchen vornehmen. Im März ` 99 bekannten mehrere
Ärzte in Berlin vor versteckter Kamera, dass sie Mädchen "operieren".
Offiziell kein Fluchtgrund
Für die Anerkennung in einem Asylverfahren muss in
Deutschland eine staatliche Verfolgung durch das Herkunftsland nachgewiesen
werden. Da die weibliche Genitalverstümmelung in vielen dieser Länder verboten
ist – aber praktiziert wird – könnte sie höchstens als „mittelbare staatliche
Verfolgung" ausgelegt werden d.h. als unterlassene Hilfeleistung von
staatlicher Seite im Fall der Verstümmelung. In der BRD können je nach
Bundesland Asylverfahren bei weiblicher Genitalverstümmelung als
geschlechtsspezifische Verfolgung unterschiedlich ausgehen.
Frauen haben in der Regel weniger Geld als Männer, um eine
Flucht nach Europa anzutreten. Wenn sie es trotz dieser erschwerten Umstände
nach Deutschland geschafft haben, stehen sie hier vor dem Asylverfahren als
einem neuen frauenspezifischen Hindernis. Das Verfahren des Antrags auf Asyl
ist für viele Frauen schwer überwindbar, da laut § 8.2 Asyl–Verfahrensgesetz
die Gründe der Flucht schnellstmöglich mündlich vorgetragen werden müssen:
,,Der Ausländer muss persönlich bei der Ausländerbehörde erscheinen, sich
selbst über die Tatsachen erklären, die seine Flucht vor politische Verfolgung
begründen, und die erforderlichen Angaben machen...". Die Entscheidungen bei
der Anhörung werden zu 70% von Männern gefällt. Der Anteil von Männern bei den
DolmetscherInnen liegt sogar bei 80%. Die „Asylbewerberin" soll also vor
fremden Männern über ein Thema sprechen, das für sie ein gesellschaftliches
Tabu ist. Wird der Fluchtgrund aber nicht direkt von ihr vorgetragen, wird er
auch nicht bei der Entscheidung berücksichtigt. Würde der §16 Grundgesetz auf
Frauen erweitert, die aufgrund ihres Geschlechts verfolgt werden, wären sie
weniger einer männerdominierten Behörde ausgeliefert, die allzu oft
frauenspezifische Fluchtgründe als nicht glaubhaft zurückweist.
Autonome Gegenwehr
Der Kampf gegen Genitalverstümmelung steht erst am Anfang.
Allerdings versuchen immer mehr junge Mädchen zu flüchten, um ihrer
Verstümmelung zu entgehen. Immer mehr Frauengruppen entstehen, die sich gegen
die Genitalverstümmelung aussprechen und Aufklärungskampagnen durchführen.
Gesetze allein bewirken nichts. Im Sudan ist die Genitalverstümmelung seit den
40er Jahren verboten und trotzdem werden 90% der Frauen verstümmelt. So bleibt
die Übertretung in den meisten Fällen folgenlos .
Ein mehr als tausend Jahre alten Brauch/Ritual, kann nicht
einfach durch Gesetze abgeschafft werden. Letztendlich kann die weibliche
Genitalverstümmelung nur durch eine Bewußtseinsänderung der Bevölkerung
beseitigt werden. Notwendige Maßnahmen wären einerseits eine klare gesetzliche
Regelung, ein explizites Verbot jeglicher Form von Genitalverstümmelung, die
Einrichtung von Beratungsstellen und die Bereitstellung von Geldern für
Aufklärungsprojekte in den betreffenden Ländern. Die Organisation Terre des
Femmes, die eine Kampagne gegen weibliche Genitalverstümmelung macht,
fordert darüber hinaus u.a. die Anerkennung als frauenspezifischen
Fluchtgrund. Doch vor allem braucht es eine Frauenbewegung von unten d.h. die
Aktivität der betroffen Frauen und ihre autonome Organisierung, um die
Genitalverstümmelung erfolgreich bekämpfen zu können.