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Weibliche Genitalverstümmelung - eine extreme Form von Gewalt gegen Frauen

Nach Angaben von Terre des Femmes sind global über 150 Millionen Frauen und Mädchen an ihren Genitalien verstümmelt. Sie leben in Afrika, Asien, auf der arabischen Halbinsel – aber auch in Deutschland oder Frankreich. Täglich kommen weltweit 6.000 Mädchen (d.h. alle 15 Sek. eines) hinzu, deren Leben mit dem Eingriff riskiert wird.

Bei der Genitalverstümmelung werden die äußeren weiblichen Genitalien teilweise bzw. vollständig entfernt. Manchmal wird die Wunde zusätzlich auf eine winzige Öffnung vernäht. Das Alter, in dem die weibliche Genitalverstümmelung durchgeführt wird, liegt zwischen 4-8 Jahren. Sie wird sogar in der Hochzeitsnacht, während der Schwangerschaft oder nach der Geburt praktiziert.

Genitalverstümmelung im Altertum...

Die Ursprünge der weiblichen Genitalverstümmelung liegen im Dunkeln. Wahrscheinlich löste die Beschneidung die Praxis von Menschenopfern ab. Später wurde sie im Zusammenhang mit Jungfräulichkeit und Keuschheit betrie-ben. Die frühsten Quellen aus der Zeit um 2340-2180 v.u.Z. weisen auf Ägypten und den heutigen Nahen Osten als wahrscheinliches Ursprungsgebiet. Von dort aus verbreitete sich die weibliche Beschneidung zu arabischen Stämmen und in den östlichen Sudan. Im alten Ägypten war die Klitorisbeschneidung vorwiegend auf Frauen und Mädchen besonders reicher Familien beschränkt. Im römischen Reich wurden Sklavenmädchen durch „Infibulation" verstümmelt. Damit sollte eine für die Arbeit hinderliche Schwangerschaft unterbunden und ein besserer Preis auf dem Sklavenmarkt erzielt werden. Beide Methoden dienten der Kontrolle der weiblichen Sexualität durch die Männer.

...und im „aufgeklärten" Europa

Im 19. Jahrhundert wurde in Europa das Zusammenklammern der Scheide von Ärzten als medizinische Behandlung durchgeführt. Als angebliches Mittel gegen „besonders Frauen betreffende Beschwerden" wie Hysterie und Selbstbe-friedigung, war die Genitalverstümmelung auf Frauen der Aristokratie und des Geldadels beschränkt. Das zunehmende Bewusstsein der Frauen über ihren Körper und ihre Sexualität wie die medizinischen Beweise für die körperlichen und seelischen Schäden durch die Verstümmelung, ließen diese Praktiken allmählich absterben.

Die Amputation der Klitoris wurde in der Mitte des 19. Jahrhunderts von England nach Amerika eingeführt. In den Vereinigten Staaten führten Ärzte bis 1880 nicht nur Klitorisbeschneidungen durch, sondern entfernten häufig auch die Eierstöcke. Bis etwa 1905 wurden Frauen die Schamlippen zugenäht, „um Selbstbefriedigung zu verhindern". In psychiatrischen Krankenhäusern wurde bis 1935 von Ärzten die Klitoris entfernt, um sog. „lesbische Praktiken", die angeblich zu Epilepsie, Hysterie, Melancholie und Kleptomanie führten, zu behandeln. Noch im letzten Jahrhundert glaubten einige Ärzte und Psychologen wie Sigmund Freud, dass die Klitoris einen gefährlichen Teil der weiblichen Anatomie darstelle. Er ging davon aus, dass die Beschneidung der Klitoris eine notwendige Bedingung für die Entwicklung der Weiblichkeit sei.

Instrument des Patriarchats

Vielen Vorurteilen zum Trotz wird die weibliche Genitalverstümmelung nicht allein in islamischen Ländern, sondern in allen Religionen einschließlich christlichen angewandt. Die Römisch-Katholische Kirche hat sie nie offiziell verurteilt. In Saudi-Arabien, Irak, Iran, Libyen und Marokko wird sie nicht praktiziert.

Die weibliche Genitalverstümmelung hat ihre Wurzeln in der Diskriminierung der Frauen. Sie ist ein Mittel, Mädchen in vorgeschriebene Rollen innerhalb der Familie und damit der patriarchalen Gesellschaft zu pressen. Sie ist Ausdruck der wirtschaftlichen und sozialen Unterdrückung der Frauen durch patriarchale Strukturen und der vorherrschenden männlichen Definition sexueller Erziehung. Männer wollen durch Genitalverstümmelung die Fruchtbarkeit von Frauen kontrollieren und sie „ruhiger" und „fügsamer" machen. Die weibliche Genitalverstümmelung ist eng verbunden mit der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Diskriminierung von Frauen, aber nicht notwendig mit dem kapitalistischen System. Sie ist auch ein Beleg dafür, dass das Patriarchat älter als der Kapitalismus ist.

Lebenslange Schädigung

Die Verstümmelung führt bei den betroffenen Mädchen und Frauen zu irreparablen Schäden an Körper und Psyche, unter denen die meisten ein Leben lang leiden. Weibliche Genitalverstümmelung wird meist ohne Betäubung von Laien wie älteren Frauen, traditionellen Hebammen, Heilerinnen, Barbierinnen und Geburtshelferinnen, aber auch von ÄrztInnen durchgeführt. Es ist ein Ritual, das zur Kontrolle der Frau dient, aber es sind meist Frauen, die es durchführen und aufrechterhalten. Frauen, die sich oder ihre Töchter der Verstümmelung entziehen wollen, müssen mit massiver Diskriminierung bis hin zur Entziehung der Existenzgrundlage rechnen.

Nach Schätzungen stirbt jedes vierte verstümmelte Mädchen sofort an den Folgen, vor allem bei der Infibulation. Betroffene Frauen berichten immer wieder von ihren Erlebnissen bei der Verstümmelung. Der Eingriff erfolgt meistens ohne Betäubungsmittel und ist allein schon ein traumatisches Erlebnis. Aber das Verbot, Schmerzen laut zu äußern, verstärkt das Trauma. Die Frauen sind völlig auf sich selbst gestellt und müssen das Geschehene alleine verarbeiten. Körperliche und psychische Belastung können so groß sein, dass die Betroffenen das gesamte Ereignis nicht nur verdrängen, sondern abspalten. Hier ergeben sich Parallelen zu Vergewaltigungs- und Folteropfern, die ähnlich traumatisiert wurden.

In der BRD

Seit 1993 ist weibliche Genitalverstümmelung international als Gewalt gegen Frauen und als Menschenrechtsverletzung geächtet. In industrialisierten Ländern kommt sie hauptsächlich bei EinwandererInnen aus einigen arabischen und afrikanischen Ländern vor, in denen sie bis heute praktiziert wird. Bekannt wurden Fälle in Schweden, Großbritannien und den USA. Über ihre Häufigkeit in Industrieländern gibt es nur Schätzungen.

In Deutschland ist die Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen nach § 223 ff. des Strafgesetzbuches strafbar. Die Beteiligung an der Verstümmelung weiblicher Genitalien kann als Körperverletzung geahndet werden. Nach Erkenntnissen von Terre des Femmes leben allein in Deutschland etwa 21 000 von weiblicher Genitalverstümmelung betroffene Frauen und etwa 5 500 Mädchen. Hinzu kommen etwa 7 400 in Deutschland lebende Mädchen afrikanischer EinwandererInnen, die potentiell gefährdet sind, in ihren Herkunftsländern sexuell verstümmelt zu werden. In vielen Fällen werden die Mädchen zum Zweck einer Verstümmelung in den Ferien in ihre Heimatländer gebracht (UNICEF 1997).

Seit Jahren erhalten verschiedene Organisationen immer wieder Hinweise auf Fälle von Genitalverstümmelung. Bisher ist es in Deutschland noch zu keinem Strafverfahren gekommen. Doch gibt es hierzulande Ärzte, die den Eingriff an Mädchen vornehmen. Im März ` 99 bekannten mehrere Ärzte in Berlin vor versteckter Kamera, dass sie Mädchen "operieren".

Offiziell kein Fluchtgrund

Für die Anerkennung in einem Asylverfahren muss in Deutschland eine staatliche Verfolgung durch das Herkunftsland nachgewiesen werden. Da die weibliche Genitalverstümmelung in vielen dieser Länder verboten ist – aber praktiziert wird – könnte sie höchstens als „mittelbare staatliche Verfolgung" ausgelegt werden d.h. als unterlassene Hilfeleistung von staatlicher Seite im Fall der Verstümmelung. In der BRD können je nach Bundesland Asylverfahren bei weiblicher Genitalverstümmelung als geschlechtsspezifische Verfolgung unterschiedlich ausgehen.

Frauen haben in der Regel weniger Geld als Männer, um eine Flucht nach Europa anzutreten. Wenn sie es trotz dieser erschwerten Umstände nach Deutschland geschafft haben, stehen sie hier vor dem Asylverfahren als einem neuen frauenspezifischen Hindernis. Das Verfahren des Antrags auf Asyl ist für viele Frauen schwer überwindbar, da laut § 8.2 Asyl–Verfahrensgesetz die Gründe der Flucht schnellstmöglich mündlich vorgetragen werden müssen: ,,Der Ausländer muss persönlich bei der Ausländerbehörde erscheinen, sich selbst über die Tatsachen erklären, die seine Flucht vor politische Verfolgung begründen, und die erforderlichen Angaben machen...". Die Entscheidungen bei der Anhörung werden zu 70% von Männern gefällt. Der Anteil von Männern bei den DolmetscherInnen liegt sogar bei 80%. Die „Asylbewerberin" soll also vor fremden Männern über ein Thema sprechen, das für sie ein gesellschaftliches Tabu ist. Wird der Fluchtgrund aber nicht direkt von ihr vorgetragen, wird er auch nicht bei der Entscheidung berücksichtigt. Würde der §16 Grundgesetz auf Frauen erweitert, die aufgrund ihres Geschlechts verfolgt werden, wären sie weniger einer männerdominierten Behörde ausgeliefert, die allzu oft frauenspezifische Fluchtgründe als nicht glaubhaft zurückweist.

Autonome Gegenwehr

Der Kampf gegen Genitalverstümmelung steht erst am Anfang. Allerdings versuchen immer mehr junge Mädchen zu flüchten, um ihrer Verstümmelung zu entgehen. Immer mehr Frauengruppen entstehen, die sich gegen die Genitalverstümmelung aussprechen und Aufklärungskampagnen durchführen. Gesetze allein bewirken nichts. Im Sudan ist die Genitalverstümmelung seit den 40er Jahren verboten und trotzdem werden 90% der Frauen verstümmelt. So bleibt die Übertretung in den meisten Fällen folgenlos .

Ein mehr als tausend Jahre alten Brauch/Ritual, kann nicht einfach durch Gesetze abgeschafft werden. Letztendlich kann die weibliche Genitalverstümmelung nur durch eine Bewußtseinsänderung der Bevölkerung beseitigt werden. Notwendige Maßnahmen wären einerseits eine klare gesetzliche Regelung, ein explizites Verbot jeglicher Form von Genitalverstümmelung, die Einrichtung von Beratungsstellen und die Bereitstellung von Geldern für Aufklärungsprojekte in den betreffenden Ländern. Die Organisation Terre des Femmes, die eine Kampagne gegen weibliche Genitalverstümmelung macht, fordert darüber hinaus u.a. die Anerkennung als frauenspezifischen Fluchtgrund. Doch vor allem braucht es eine Frauenbewegung von unten d.h. die Aktivität der betroffen Frauen und ihre autonome Organisierung, um die Genitalverstümmelung erfolgreich bekämpfen zu können.

Sophie

 

 1 Die Schamlippen wurden durch Ringe verschlossen oder vernäht. Infibulation wird auch Pharaonische Beschneidung genannt. Heute ist sie die grausamste Art der Beschneidung (15 % der Fälle in Somalia, Äthiopien, Sudan und Eritrea). Klitoris, innere- und äußere Schamlippen werden vollständig entfernt. Die Wunde wird mit Dornen oder Seide zusammengenäht. Es verbleibt eine schmale Öffnung, nicht größer als ein Streichholzkopf, um zu urinieren und für die Menstruation. Wenn die Vulva nicht richtig verheilt oder die Öffnung für zu groß erachtet wird, operiert man das Mädchen noch einmal.


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